Die Internationale Elektrotechnische Kommission (von englisch International Electrotechnical Commission, kurz IEC) ist eine internationale Normungsorganisation für Normen im Bereich der Elektrotechnik und Elektronik mit Sitz in Genf.
Als Verein nach Schweizer Recht ist die IEC eine gemeinnützige nichtstaatliche Organisation. Neben dem Generalsekretariat in Genf bestehen vier Regionalzentren: für den Raum Asien in Singapur, für Lateinamerika in Brasilien, für Nordamerika in den USA und für den Pazifik in Sydney.
Die IEC wurde 1906 gegründet und befand sich zunächst in London, seit 1948 befindet sich die Organisation in Genf. Die IEC war wesentlich daran beteiligt, Normen für Maßeinheiten zu vereinheitlichen, insbesondere Gauß, Hertz und Weber. Man schlug auch als erste ein System von Standards vor, das Giovanni-Giorgi-System, das letztlich zum SI, dem Internationalen Einheitensystem, wurde. 1938 veröffentlichte man ein mehrsprachiges internationales Wörterbuch, um die elektrotechnischen Begriffe zu vereinheitlichen. Die Arbeit wird fortgesetzt, das Internationales Elektrotechnisches Wörterbuch (IEV) bleibt eine wichtige Aufgabe in der Elektro- und Elektronikindustrie.
Die IEC-Satzung schließt die gesamte Elektrotechnik ein, einschließlich Wandlung und Verteilung von Energie, Elektronik, Magnetismus und Elektromagnetismus, Elektroakustik, Multimedia, Telekommunikation und Medizintechnik als auch allgemeine Disziplinen wie Fachwortschatz und Symbole, elektromagnetische Verträglichkeit, Messtechnik und Betriebsverhalten, Zuverlässigkeit, Design und Entwicklung, Sicherheit und Umwelt.
Die IEC besteht aus Mitgliedern, genannt nationale Komitees (NC). Jedes NC repräsentiert die nationalen elektrotechnischen Interessen in der IEC. Dies schließt Hersteller, Versorger, Verteiler und Anbieter, Verbraucher und Nutzer, alle Ebenen von Regierungsstellen, Berufsverbände und Handelsvereinigungen als auch Entwickler nationaler Normenstellen ein. Etwa 90 % der Mitarbeiter, welche IEC Standards vorbereiten, arbeiten in der Industrie.
In der IEC sind mehr als 80 Länder vertreten, organisiert in 1442 Arbeitsgruppen und Kommissionen.
Im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Arbeitssicherheit wurde auch ein Standard für Prüfungen nach einer Reparatur von elektrischen Geräten erstellt – die EN 50678. In diesem Standard konnten Geräte der Informationstechnik nicht berücksichtigt werden, da nach Auffassung des Expertengremiums die Anforderungen für Prüfungen nach einer Reparatur vom Hersteller der Geräte unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der Produktnorm festgelegt wird. Aus diesem Grund kann nun die IEC 62368 als Basis für die Prüfung nach Reparatur
dienen.
Der Teil 1 der IEC 62368 ist eine Produktsicherheitsnorm, die Energiequellen klassifiziert, Schutzmaßnahmen gegen diese Energiequellen vorschreibt sowie Leitlinien für deren Anwendung enthält. Die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen sollen die Wahrscheinlichkeit von Schmerzen, Verletzungen und, im Falle eines Brandes, Sachschäden verringern.
Die IEC 62368-1 gilt für elektrische und elektronische Einrichtungen im Bereich der Audio-, Video-, Informations- und Telekommunikationstechnik, einschließlich elektrischer Büromaschinen bis zu einer Nennspannung von 600 V. Die Norm gilt auch für Bauteile und Baugruppen, die zum Einbau in diese Einrichtung vorgesehen sind.
Die Norm DIN EN 62368-1 (VDE 0868-1) ist gegenüber DIN EN 60950-1 (VDE 0805-1) und DIN EN 60065 (VDE 0860) komplett neu strukturiert und geht von einem neuen sicherheitstechnischen Ansatz aus. Dieser neue Ansatz geht von der Prämisse aus, dass Schäden dann auftreten können, wenn Energie ausreichender Stärke und Dauer auf einen Körper einwirkt. Die Berücksichtigung des von möglichen Energiequellen ausgehenden Gefährdungsrisikos steht im Vordergrund sicherer Gerätekonstruktion.
Energieform | Beispiel Körperreaktion / Sachschäden |
Elektrische Energie (z. B. unter Spannung stehende leitfähige Teile) |
Schmerz, Herzflimmern, Herzstillstand, Atemstillstand, Verbrennung der Haut oder der inneren Organe |
Thermische Energie (z. B. elektrische Zündung und Ausbreitung von Feuer) |
Elektrisch verursachter Brand, der zu verbrennungsbedingten Schmerzen oder Verletzungen oder Sachschäden führt |
Chemische Reaktion (z. B. Elektrolyt, Gift) | Hautschäden, Organschäden oder Vergiftungen |
Kinetische Energie (z. B. bewegte Teile eines Geräts oder ein bewegter Körperteil gegen ein Geräteteil) |
Risswunde, Einstich, Abschürfung, Quetschung, Amputation oder Verlust einer Gliedmaße, eines Auges, eines Ohres, usw. |
Thermische Energie (z. B. heiße zugängliche Teile) |
Verbrennung der Haut |
Abgestrahlte Energie (z. B. elektromagnetische Energie, optische Energie, akustische Energie) |
Verlust des Sehvermögens, Hautverbrennungen oder Hörverlust |
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