Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW) unterstützt investive Maßnahmen, die zu einer Minderung des Energie- und/oder Ressourcenbedarfs sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland führen, durch einen Investitionskostenzuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziert wird.[1]
Im Rahmen des Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software können seit dem 15. Februar 2024 wieder Förderanträge bei der BAFA für den Bereich Energiemanagement für Hard- und Software gestellt werden.
In diesem Beitrag wollen wir einen kurzen Überblick über das Modul 3 der EEW-Förderung geben.
Was wird gefördert? – Der Fördergegenstand
Das Modul 3 der EEW fördert den Erwerb und die Installation von:
- Energiemanagementsoftware (z.B. METRAVIEW) sowie die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit dieser Software.
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.
- Modulspezifische Förderung von Nebenkosten: Kosten für den Anschluss der geförderten Technologien, inklusive notwendiger baulicher Maßnahmen und die Erstellung eines Messkonzepts durch externe Dritte.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt für das Modul 3 sind:
- private Unternehmen
- kommunale Unternehmen
- Landesunternehmen
- Contractoren
Nicht antragsberechtigt sind unter anderem:
- Kommunen und deren Regie- und Eigenbetriebe
- Unternehmen des Bundes
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die zu fördernde MSR-Hardware muss in eine gelistete Energiemanagementsoftware eingebunden und die erfassten Energiekennzahlen für mindestens 3 Jahre ab Inbetriebnahme der beantragten Investition gespeichert werden.
- Die Förderung einer Energiemanagement-Software ist nur dann möglich, wenn diese in der BAFA-Liste förderfähiger Software-Lösungen aufgeführt ist. Unsere Software-Lösung METRAVIEW und METRAVIEW Energy ist dort gelistet und profitiert damit von dieser Förderung.
- Förderfähig ist stationäre Mess- und Sensortechnik, welche zur Erhebung und Bewertung des Energie- und Materialverbrauchs maßgebliche Größen erfasst. Hierunter fallen insbesondere Strom, Spannung, elektrische Leistung, Temperatur, Wärme- und/oder Kältemenge, Volumenstrom (flüssig, gasförmig), Beleuchtungsstärke und Druckluftmenge.
- Mess- und Sensortechnik muss in direktem Bezug zu einem Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem stehen. Ein unmittelbarer Bezug zum Energie- oder Umweltmanagementsystem liegt vor, wenn die Messergebnisse über eine gelistete Softwarelösung in den Managementprozess einfließen. Die Einbindung kann direkt oder über ein Leitsystem, aus dem die Daten ausgelesen werden, erfolgen.
- Die Steuerungs- oder Regelungstechnik muss in unmittelbarem Bezug zu einem Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem stehen. Ein unmittelbarer Bezug zum Energie- oder Umweltmanagementsystem liegt vor, wenn die Wirkung der Steuerung oder Regelung durch eine gelistete Softwarelösung quantifiziert wird.
- Für die Antragsstellung im Modul 3 sind neben den „Standard-Anträgen“ weitere technische Unterlagen notwendig. Dieses Systemkonzept enthält den Nachweis über den Bezug der Hardware (MSR) zur gelisteten Software und besteht zusätzlich aus:
- einem Datenerfassungsplan für Messtechnik und Sensorik (5.9 der DIN ISO 50015:2018-0) und/oder
- einem Wirkplan für Steuerungs- und Regelungstechnik (DIN IEC 60050-351:2014-09) inkl. Stückliste der Sensoren und Aktoren
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt über Artikel 38 der AGVO. Dabei ist die Höhe der Förderung abhängig von der Art des Unternehmens und ergibt sich durch Multiplikation der Förderquote mit den Investitionsgesamtkosten (IGK). Der Maximalzuschuss für Maßnahmen innerhalb des Modul 3 darf 20 Millionen Euro nicht überschreiten. Dies gilt auch für zusammenhängende Maßnahmen, die auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
Förderquoten:
- Große Unternehmen: 25 %
- Mittlere Unternehmen: 35 %
- Kleine Unternehmen: 45 %
Wichtige Hinweise
Maßnahmen, die aufgrund von gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden, wie sie z.B. das Energieeffizienzgesetz vorsehen, sind über das Modul 3 der EEW nicht förderfähig und von der Förderung ausgeschlossen (vgl. Punkt 2.7 des BAFA-Merkblatts).
[1] Quelle: Direkt übernommen aus Merkblatt zur Förderung.
Disclaimer:
Die hier genannten Informationen stellen unseren aktuellen Interpretations- und Kenntnisstand dar. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können diese nicht ersetzen. Wir empfehlen daher in jedem Fall eine individuelle rechtliche Beratung.
Quellenangaben:
Merkblatt Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Zuschuss; Stand 15.02.2024; Herausgegeben durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software Anlage zum Merkblatt Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss; Stand 15.02.2024; Herausgegeben durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
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