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Änderung bei der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) hat seit dem 15. Februar 2024 einige wesentliche Änderungen erfahren. Diese Neuerungen sollen das Programm an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen und die Antragstellung sowie Antragsprüfung vereinfachen, um das Förderverfahren zu beschleunigen. Zu den Kernänderungen zählen:

  • Vereinfachungen bei den Vorgaben zur Ermittlung der Höhe der förderfähigen Kosten über alle Module hinweg und im Förderwettbewerb.
  • Die Einführung einer Basisförderung bei Modul 4, welche kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Erwerb und Einbau bestimmter Technologien ohne ein umfangreiches Einsparkonzept ermöglicht.
  • Einen zusätzlichen Dekarbonisierungsbonus in Modul 4 für Vorhaben, die sich auf die Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, die außerbetriebliche Abwärmenutzung sowie die Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff konzentrieren.
  • Eine Erhöhung der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Millionen Euro in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb​

Darüber hinaus wurden spezifische Anpassungen in den einzelnen Modulen vorgenommen, wie die Änderung der Förderbedingungen für Wärmepumpen und Biomassefeuerungsanlagen sowie die Anpassung der Förderquoten und die Einführung eines zusätzlichen Fördermechanismus in Modul 4, der als Basisförderung bezeichnet wird​

Anträge können seit dem 15. Februar 2024 gestellt werden, wobei die Antragstellung ausschließlich über das elektronische Antragsformular des BAFA erfolgt. Die Förderung wird entweder als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder in Form eines Teilschuldenerlasses gewährt​

Weitere detaillierte Informationen zur Antragstellung und zu den spezifischen Förderbedingungen der einzelnen Module finden Sie direkt auf der Webseite des BAFA und bei weiterführenden Informationsquellen wie der Förderfibel Umweltschutz und Energie.

Änderung bei der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

 

Übersicht der einzelnen Module:

 

Die Maximale Fördersumme der einzelnen Module beträgt bis zu 20 Millionen Euro. Die maximale Fördersumme für einen Transformationsplan (Modul 5) beträgt 60.000 Euro. In Fördermodul 6 ist die maximale Förderung nicht spezifiziert.

Modul Fördermöglichkeiten Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
1 Förderung von Querschnittstechnologien wie effiziente Motoren, Pumpen, Lüftungssysteme usw.
  • Kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 25 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei Mittleren Unternehmen beträgt die Höhe der Förderung 20 %.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro pro Maßnahme betragen.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 1 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden
2 Förderung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Wärmepumpen, und Biomassefeuerungsanlagen
  • Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt bei Kleinen Unternehmen 60%, bei Mittleren Unternehmen 50 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status 40 %. Für die Förderung von Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersätze.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
3 Förderung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
  • Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt bei Kleinen Unternehmen 45 %, bei Mittleren Unternehmen 35 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status 25 %.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
4 (Basis) Förderung der Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen, Basisförderung
  • Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 15 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei Mittleren Unternehmen beträgt die Förderung 10 %. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 4 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
4 (Premium) Förderung der Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen, einschließlich eines Dekarbonisierungsbonus für klimafreundliche Vorhaben, Premiumförderung
  • Die Förderhöhe kann bei Kleinen Unternehmen bis zu 45 %, bei Mittleren Unternehmen bis zu 35 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten betragen. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 4 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
5 Förderung von Transformationsplänen für Unternehmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz
  • Ausschließlich über einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert
6 Speziell für kleine Unternehmen: Förderung der Elektrifizierung durch Austausch oder Umrüstung von Anlagen auf elektrischen Betrieb
  • Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt 33 %.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über die Modul 6 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

 

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