Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) hat seit dem 15. Februar 2024 einige wesentliche Änderungen erfahren. Diese Neuerungen sollen das Programm an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen und die Antragstellung sowie Antragsprüfung vereinfachen, um das Förderverfahren zu beschleunigen. Zu den Kernänderungen zählen:
Darüber hinaus wurden spezifische Anpassungen in den einzelnen Modulen vorgenommen, wie die Änderung der Förderbedingungen für Wärmepumpen und Biomassefeuerungsanlagen sowie die Anpassung der Förderquoten und die Einführung eines zusätzlichen Fördermechanismus in Modul 4, der als Basisförderung bezeichnet wird
Anträge können seit dem 15. Februar 2024 gestellt werden, wobei die Antragstellung ausschließlich über das elektronische Antragsformular des BAFA erfolgt. Die Förderung wird entweder als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder in Form eines Teilschuldenerlasses gewährt
Weitere detaillierte Informationen zur Antragstellung und zu den spezifischen Förderbedingungen der einzelnen Module finden Sie direkt auf der Webseite des BAFA und bei weiterführenden Informationsquellen wie der Förderfibel Umweltschutz und Energie.
Die Maximale Fördersumme der einzelnen Module beträgt bis zu 20 Millionen Euro. Die maximale Fördersumme für einen Transformationsplan (Modul 5) beträgt 60.000 Euro. In Fördermodul 6 ist die maximale Förderung nicht spezifiziert.
Modul | Fördermöglichkeiten | Investitionsvolumen und Höhe der Förderung |
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1 | Förderung von Querschnittstechnologien wie effiziente Motoren, Pumpen, Lüftungssysteme usw. |
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2 | Förderung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Wärmepumpen, und Biomassefeuerungsanlagen |
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3 | Förderung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware |
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4 (Basis) | Förderung der Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen, Basisförderung |
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4 (Premium) | Förderung der Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen, einschließlich eines Dekarbonisierungsbonus für klimafreundliche Vorhaben, Premiumförderung |
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5 | Förderung von Transformationsplänen für Unternehmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz |
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6 | Speziell für kleine Unternehmen: Förderung der Elektrifizierung durch Austausch oder Umrüstung von Anlagen auf elektrischen Betrieb |
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