Die europäische Messgeräterichtlinie 2014/32/EU (MID) kurz MID (Measuring Instruments Directive), ist eine europäische Richtlinie, die die Anforderungen für Messgeräte festlegt, um deren Konformität und Genauigkeit sicherzustellen. Die MID-Zertifizierung spielt eine entscheidende Rolle in verschiedenen Industriezweigen, in denen genaue Messungen von Bedeutung sind und ist für Energiezähler mit denen Energiekosten verrechnet werden, zwingend vorgeschrieben.
Die MID-Zertifizierung ist eine rechtliche Anforderung für eine Vielzahl von Messgeräten, darunter Energiezähler, aber auch Waagen, Wasserzähler, Gaszähler und viele andere. Sie wurde mit dem Ziel eingeführt, die Harmonisierung und Standardisierung von Messgeräten auf dem europäischen Markt zu gewährleisten. Hersteller von Messgeräten müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den MID-Anforderungen entsprechen, um CE-Kennzeichnung in Verbindung mit der MID-Konformitätskennzeichnung zu erhalten und auf dem Markt zugelassen zu werden.
Die MID-Zertifizierung legt spezifische Anforderungen an die Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Rückverfolgbarkeit von Messgeräten fest. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den festgelegten Toleranzgrenzen entsprechen. Dies gewährleistet, dass die Messergebnisse präzise und verlässlich sind, was besonders in Branchen wie der Pharmazie, Lebensmittelproduktion und Energieversorgung von entscheidender Bedeutung ist. Anwender profitieren von präzisen Messungen, rechtlicher Sicherheit und internationaler Akzeptanz.
Die Abkürzung MID steht für den englischen Begriff "Measuring Instruments Directive" und kann mit dem deutschen Begriff „Messgeräte Richtlinie“ gleichgesetzt werden. Damit ist die "Richtlinie 2014/32/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über Messgeräte" gemeint.
EU-weite Regelung des Marktzugangs betroffener Messgeräte
Einheitliche Produktkennzeichnung
Reduktion von Prüfungen und Prüfkosten
Wettbewerbsgleichheit durch hohe Anforderungen an die Produktqualität
Die MID betrifft 10 Messgerätearten im Bereich des gesetzlichen Messwesens und definiert grundlegende
sowie messgerätespezifische Anforderungen. Sie überträgt dem Hersteller die Verantwortung für das erstmalige Inverkehrbringen und die erstmalige Inbetriebnahme innerhalb der EU. Danach gilt nationales Recht.
Der Hersteller muss dazu ein in der MID vorgegebenes Konformitätsbewertungsverfahren auswählen mit dem er, unter Überwachung einer benannten Stelle, die Übereinstimmung der Messgeräte zur MID sicherstellt. Erst dann darf das unter MID fallende Messgerät in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Dem Zähler muss eine Konformitätserklärung beiliegen. Häufig ist diese in der Bedienungsanleitung abgedruckt.
In der europäischen Messgeräterichtlinie sind die Begriffe wie folgt definiert:
Eine "Benannte Stelle" ist eine für definierte Produkte staatlich akkreditierte und überwachte privatrechtliche Institution, die in hoheitlichem Auftrag System- oder Produktauditierungen vornimmt. Der Hersteller kann seine "Benannte Stelle" mit Sitz in der EU frei wählen.
Die Umsetzung der MID in nationales Recht war bis spätestens 30.10.2006 innerhalb der EU vorgeschrieben.
In Deutschland wurden das Eichgesetz und die Eichordnung im Jahre 2007 entsprechend angepasst.
Die MID gilt für Wasserzähler, Gaszähler und Mengenumwerter, Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch, Wärmezähler, Messanlagen für die kontinuierliche Messung von Flüssigkeiten (außer Wasser), selbsttätige Waagen, Taxameter, Maßverkörperungen, Längenmessgeräte und Abgasanalysatoren.
Die MID betrifft unter anderem Wirkverbrauchs-Elektrizitätszähler für Haushalte, Gewerbe oder Leichtindustrie.
Die Richtlinie gilt sowohl für direkt oder über Wandler angeschlossene elektronische Zähler als auch für mechanische Ferraris-Zähler.
Achtung! Die MID gilt nicht für
Die MID unterscheidet zwischen den Genauigkeitsklassen A, B und C, die in etwa den Klassen 2, 1 und 0,5 der bekannten
Zählernormen entsprechen. Sie eignen sich für folgende Anwendung:
Das bisherige Zulassungszeichen und die Eichmarke für die Erst-Eichung werden ersetzt durch einen Aufdruck mit:
In der MID werden keine Regelungen getroffen für Elektrizitätszähler der Schwerindustrie, die Messung von Blind- oder Scheinverbräuchen und Messwandler sowie im Zähler integrierte bzw. externe Tarifgeräte.
Die MID Richtlinie gilt nur für bestimmte Messgerätegruppen wie z.B. Wirkenergiezähler. Für Blindenergiezähler oder Zähler mit integrierten Zusatzfunktionen wie z.B. einem Zählerstandsspeicher gelten nach wie vor zusätzlich die nationalen Bestimmungen. In Deutschland sind dies die Anforderungen aus der PTB-A 50.7 oder der Eichordnung.
Die MID endet beim Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme. Danach gelten wie bisher die nationalen Regelungen.
In Deutschland beträgt die Eichgültigkeitsdauer 16 Jahre für elektromechanische Zähler und 8 Jahre für elektronische Zähler. Danach müssen die Zähler neu geeicht oder die Eichgültigkeit per Stichprobenverfahren verlängert werden.
MID konforme Zähler dürfen nach dem Inverkehrbringen jederzeit geeicht oder nachgeeicht
werden. Als Kriterien sind die Anforderungen der Eichordnung anzuwenden.
Grundsätzlich kann der Hersteller von Elektrizitätszählern für die Konformitäts-Bewertung die Module B+F, B+D oder H1 heranziehen. Diese Verfahren sind gleichwertig und dürfen bei einer Auftragsvergabe nicht vorgeschrieben werden.
Die Gossen Metrawatt GmbH wendet als Konformitäts-Bewertungsverfahren für Elektrizitätszähler die Modul-Kombination B+D an.
Für Sicherungsplomben sieht die MID keine Regelung vor. In der Norm EN50470-1 wird jedoch festgelegt, dass die Zähler ein Gehäuse haben müssen, das so plombiert oder verschlossen werden kann, dass innere Teile erst nach Brechen der Plomben oder des Gehäuses erreichbar sind. Der Hersteller ist deshalb verantwortlich für die Sicherung der Zähler und stimmt die Stempelung mit der Benannten Stelle ab.
Die Regelungen für Sicherungsstempel national geeichter Geräte oder für die Nacheichung bleiben unverändert.